Wenn ein Bewohner neu ins Heim zieht, gibt es auch einiges an Papierkram zu erledigen. Also abgesehen von dem Papierkrieg, den man bewältigen muss, wenn die alte Bleibe aufgelöst wird.
Da ist es sehr gut, wenn man jemanden hat, der einen dabei unterstützt.
Denn es ist ja immer ein Grund, dass man sein altes Leben zu Hause nicht mehr selbstständig bewältigen kann. Man ist entweder alt und gebrechlich oder man ist krank. Auf jeden Fall muss man eine Pflegestufe haben, damit man hier einziehen kann. Das zeigt ja schon, dass man hilfsbedürftig ist.
Ich hatte sehr viel Hilfe durch meine Eltern. Selber schon an die 80, sind sie doch noch recht fit – Gott sei Dank! Sie haben meine alte Wohnung gekündigt und aufgelöst. Auch sonst haben sie viele Dinge für mich erledigt.
Es ist schön, wenn Familienmitglieder für einen da sind und das für einen tun. Meist sind es ja die Kinder, die für ihre gebrechlichen und/oder kranken Eltern diese Aufgaben übernehmen.
Wenn jemand keine Verwandten hat, die für ihn da sind, wird unter Umständen ein Betreuer bestellt.
Vor allem ist bei einer Betreuungsanordnung die konkrete Lebenssituation zu berücksichtigen. Somit kommen nur Angelegenheiten in Betracht, die im Interesse des Betroffenen nach seiner sozialen Stellung und seiner bisherigen Lebensgestaltung erledigt werden müssen. Dies ist nicht rein abstrakt nach den verbliebenen Fähigkeiten des Betreuten zu beurteilen, sondern unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls. D.h.: die lediglich abstrakt vorhandene Unfähigkeit, bestimmte Angelegenheiten zu erledigen, kann niemals Anknüpfungspunkt für eine Betreuung sein (auch Jürgens BtPrax 1992, 49).
Betreuungsvoraussetzung (Online-Lexikon Betreuungsrecht)
Der neue Bewohner erhält allerdings auch viel Hilfe durch den Sozialdienst des GTH. Bei mir war das damals eine Sozialpädagogin des Heims, die mir half, meine ‚Geschichte‘ zu formulieren und die mit mir eine Vorsorgevollmacht bzw. eine Patientenverfügung erstellte.
Das war bei mir ein großes Problem. Ich habe ja keine Angehörigen mehr. Aber Patientenverfügung muss sein. Nun hat eine Freundin von mir Generalvollmacht, die ich über den Notar gemacht habe mit gleichzeitiger Patientenverfügung. Da muss man allerdings wirklich Vertrauen zu einer Person haben.
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Genau so sollte es laufen. Und Vertrauen ist enorm wichtig! Du hast also alles richtig gemacht. 🙂
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